Denkmalschutz trifft moderne Technik: Historische Dachfenster
Wer einen alten Bauernhof renoviert, ein Haus im Schlossstil baut oder ein denkmalgeschützes Gebäude saniert, wird wahrscheinlich keine Standardfenster benutzen wollen – und darf es oftmals auch gar nicht. Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz, darf es nur mit Fenstern ausgestattet werden, die von der Denkmalbehörde für den Einsatz in historischen Gebäuden zugelassen wurden. Insbesondere in Bezug auf Dachfenster sorgte diese Regelung lange Zeit für Verdruss: Da keine entsprechenden Modelle zur Verfügung standen, konnte mancher Bauherr das Dachgeschoss eines historischen Gebäudes bislang nicht zu Wohnraum ausbauen.